Politik | 31. Juli 2014

Artikelserie des MLR zu Förderprogrammen

Von MLR
Der Entwurf des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) enthält 16 Förderprogramme. Das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) stellt diese in einer Artikelserie in den nächsten Ausgaben der BBZ vor.
Das Land will mit den neuen Förderprogrammen die Grünlandstandorte stärken. Sie profitieren nach seinem Dafürhalten gegenüber Ackerbaustandorten nicht in dem Maße von der Entwicklung des Weltagrarmarkts.
Der nachfolgende Beitrag zum Start der Serie  gibt eine Übersicht über den MEPL III, die Förderprogramme, die Strategie der Programmplanung und die finanziellen Gewichtungen aus Sicht des MLR. Das Ministerium hat am 18. Juli  den Entwurf des MEPL III bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Zentraler Bestandteil des MEPL III sind 16 Landesförderprogramme, die auf der Grundlage der Analyse der Ausgangssituation und entsprechend den landespolitischen Zielsetzungen entwickelt und ausgestaltet wurden. Sie erfüllen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, die Voraussetzungen für die Mitfinanzierung durch die Europäische Union.
Die Förderprogramme
Es handelt sich um folgende Förderprogramme:
  • Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
  • Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
  • Umweltzulage Wald (UZW)
  • Naturnahe Gewässerentwicklung
  • Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
  • Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft
  • Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP)
  • Diversifizierung
  • Marktstrukturverbesserung
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung
  • Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
  • Naturparke
  • Regionalentwicklungsprogramm LEADER

Etliche Förderprogramme wurden bereits in früheren Förderperioden angeboten. Sie wurden für die neue Förderperiode inhaltlich überarbeitet, zum Teil erweitert und an neue Herausforderungen angepasst. Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) unterscheidet sich vom Vorgängerprogramm insbesondere durch die zusätzlichen Maßnahmen Tierwohl, Steillagenförderung, Weideprämie, Heumilch sowie gebietsbezogenen spezifischen Gewässer- und Erosionsschutz.
Die Landschaftspflege-Richtlinie wurde um die Förderung von kleineren Investitionen (kleines AFP) erweitert. Neu sind die Programme Beratung landwirtschaftlicher Betriebe, Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) sowie Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft. Verstärkt wurde die Tierwohl-Förderung im AFP und im FAKT.
Die Förderprinzipien
Die Strategie der MEPL III-Förderprogramme wird von folgenden Prinzipien und Überlegungen geprägt:
  • „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.” Damit sollen die Leistungen der Landwirtschaft für Natur, Umwelt, Klima und Tierschutz aufgewertet werden, für die über den Markt keine Entlohnung gewährt wird.
  • Stärkung der Grünlandstandorte, die gegenüber den Ackerbaustandorten nicht in dem Maße von der Entwicklung des Weltagrarmarkts profitieren.
  • Breiter Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch großes und kleines AFP, Marktstrukturförderung, Ausbau der Beratung und weitere Maßnahmen. Diese Präferenzen werden auch in der Finanzausstattung der Zielkategorien deutlich, so das MLR.
Die Finanzausstattung
Über zwei Drittel der für den MEPL III im Förderzeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf die Programme FAKT, Landschaftspflegerichtlinie und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, insgesamt 1,183 Milliarden Euro. Das sind rund 140 Millionen Euro mehr, als 2007 für die Förderperiode bis 2013 veranschlagt. Für den Bereich Wirtschaftlichkeit/Struktur/Wettbewerbsfähigkeit (Agrarinvestitionsförderung, Marktstrukturverbesserung, Diversifizierung, Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum, Bildung und Qualifizierung, Beratung und Zusammenarbeit) stehen im kommenden Siebenjahres-Zeitraum 366 Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber dem Beginn der Vorperiode bedeutet dies ebenfalls eine Steigerung.
Die übrigen Programme Integrierte Ländliche Entwicklung/Flurneuordnung, Nachhaltige Waldwirtschaft, Umweltzulage Wald, Naturparkförderung und naturnahe Gewässerentwicklung (Maßnahme des Umweltministeriums) haben ihr Finanzvolumen (232 Millionen Euro) leicht verbessert.
Das regionale Entwicklungsprogramm LEADER zeichnet sich in der neuen Förderperiode durch eine noch stärkere Gewichtung des zivilgesellschaftlichen Engagements aus. Gleichzeitig soll die Zahl der LEADER-Aktionsgruppen von bisher acht auf  18 erhöht werden. Die Finanzausstattung steigt von rund 57 Millionen Euro auf 84 Millionen Euro.Der Finanzplan des MEPL III sieht in der Förderperiode 2014–2020 ein Finanzvolumen von 1,865 Milliarden Euro vor (2007: 1,789 Milliarden Euro). Der Anteil der EU-Mittel liegt bei 709 Millionen Euro (2007: 610 Millionen Euro). Diese Mittelerhöhung konnte durch die Umschichtung von rund 90 Millionen Euro aus der Ersten Säule in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU erreicht werden.
Die nationalen Mittel setzen sich aus Landesmitteln und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) zusammen. Damit stehen für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und des Tierwohls jährlich rund 266 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Genehmigung des MEPL III durch die EU-Kommission wird noch in diesem Jahr erwartet. Für einzelne Programme ermöglicht die EU Übergangslösungen, so dass die Förderkontinuität gewahrt ist.Die Partner des ländlichen Raums waren in die Programmerstellung mit drei Konsultationsveranstaltungen und durch schriftliche Stellungnahmen eingebunden. Verbände des ländlichen Raums werden auch dem MEPL III-Begleitausschuss angehören, der sich nach der Genehmigung des MEPL III voraussichtlich im ersten Quartal 2015 konstituieren wird. Der Entwurf des MEPL III mit einer Kurzfassung der Maßnahmenbeschreibung ist hier eingestellt.