Tierhaltung | 31. Januar 2017

Änderungen bei der Aufstallungspflicht

Von MLR, red
In Baden-Württemberg wird auf Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell ab dem 2. Februar in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen (bis 15. März) die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet.
Größte Sorgfalt bei Hygienemaßnahmen ist für die Geflügelhalter im Land weiterhin ein Muss.
Dies teilte  am Dienstag dieser Woche Landwirtschaftsminister Peter Hauk in Stuttgart mit. Die neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 24. Januar, die Situationseinschätzung der Experten der Vogelwarte Radolfzell und Gespräche mit Verbänden sowie die von anderen Bodenseeanrainerstaaten ergriffenen Maßnahmen hätten  zu der Entscheidung geführt, eine risikoorientierte regionale Stallpflicht in Baden-Württemberg zu verfügen. Im Mittelpunkt stehe  auch weiterhin der größtmögliche Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel, so der Minister.  Wegen der Vogelgrippegefahr war  von 17. November 2016 bis 31. Januar 2017 die landesweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet.
„Auf Grund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarländern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg, können wir keine Entwarnung geben. Deshalb müssen Tierhalter  weiterhin landesweit die Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten”, forderte Hauk.  Bis Ende Januar  wurden in Baden-Württemberg 304 Fälle des hochansteckenden Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bestätigt. Untersucht wurden bislang 1123  Proben.
Hier muss weiter aufgestallt bleiben
Die risikoorientierte regionale Aufstallung gilt  bis zum 15. März  zum einen für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen und somit in den Kreisen: Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Sigmaringen sowie in einem 500 Meter Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars. Die Anordnung erfolgt zudem auf Grund einer hohen Geflügeldichte in folgenden Kreisen: Alb-Donau-Kreis, Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis. Darüber hinaus gilt die Aufstallungspflicht in den Regionen, in denen es bisher positive Funde bei Wildgeflügel gab,  und somit in den Kreisen Emmendingen und Rastatt in den Gemeinden, in denen das Vogelgrippe-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, sowie in den unmittelbar angrenzenden  Gemeinden.
Neben der risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht gilt weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Geflügelhaltungen.
Ausnahmen möglich
„In den letzten Wochen haben uns viele Meldungen besorgter Rassegeflügelzüchter und privater Halter mit nur wenigen Tieren erreicht. Ihre Sorgen, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz bei aufgestallten Tieren, nehmen wir sehr ernst. Wir bitten deshalb die Veterinärämter in den Kreisen mit Aufstallungspflicht, Ausnahmegenehmigungen für Rassegeflügelzüchter und Kleinsthaltungen zu erteilen, sofern die Ansteckungsgefahr mit dem Vogelgrippevirus bei diesen Haltungen im Einzelfall vernachlässigbar ist. Wir dürfen in unserem Bestreben, das Nutzgeflügel zu schützen, nicht nachlassen, deshalb tragen auch Halter kleiner Bestände Verantwortung für die, die von der Erzeugung von Geflügelprodukten leben”, erklärte der Minister.
Alle Halter im Land sind im Umgang mit dem Geflügel zur größten Sorgfalt in Hygienefragen aufgerufen. Der Minister empfiehlt bei Haltungen von Tieren mit einem Auslauf ins Freie, soweit möglich, die Freiflächen mit einer Folie zu überspannen sowie entsprechend zu umzäunen, und damit die Tiere gegen einen möglichen Eintrag von Vogelkot sowie vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Die aktuellen Funde mit H5N8 infizierten Vögeln im Stadtkreis Ulm und im Landkreis Sigmaringen zeigten, dass das Seuchengeschehen weiterhin aktiv sei und Wildvögel eine Infektionsquelle für gehaltene Vögel und Geflügel darstellen könnten. Nach wie vor bestehe ein großer Virusdruck. Auch der anstehende Rückflug der Zugvögel in deren Sommerquartiere, der voraussichtlich im Februar einsetze, bereitet den Experten Sorge. Eine vollständige Aufhebung der Aufstallungspflicht sei somit zurzeit nicht möglich.
Vermarktung von Eiern und Geflügel
Durch die neue Regelung können Eier von Hühnern, bei denen die Stallhaltung angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Auch Geflügel darf weiterhin als Freilandgeflügel verkauft werden, trotz der geltenden Aufstallungspflicht in den benannten Kreisen und Regionen. 
Mehr im Internet
Die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, die Karten mit den neuen Aufstallungsgebieten sowie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vogelgrippe sind hier zu finden.